Pflege der Eltern organisieren, ohne den Job zu riskieren

Veröffentlicht am 28. Juli 2026 · Aktualisiert am 10. August 2026

Erwachsene Tochter sitzt ihrem Vater am Küchentisch gegenüber, hält seine Hand und unterschreibt ein Dokument, daneben Laptop und Kaffeetassen

Symbolbild, KI-generiert

Der Anruf kommt selten zur passenden Zeit. Der Vater ist gestürzt, die Mutter kommt allein nicht mehr zurecht, und auf einmal müssen innerhalb weniger Tage Arzttermine abgestimmt, Anträge gestellt und ein erstes Gespräch mit einem Pflegedienst geführt werden. Für all das ist im Berufsalltag normalerweise keine Zeit eingeplant. Das Pflegezeitgesetz gibt Ihnen dafür trotzdem ein gesetzliches Recht auf Freistellung, gestaffelt in drei Stufen, je nachdem wie lange die Pflege am Ende dauert.

Vielleicht kennen Sie das aus dem eigenen Team: Ein Kollege oder eine Kollegin fehlt plötzlich für ein paar Tage, ohne dass gleich klar ist, warum. Oft steckt genau das dahinter. Ein Elternteil ist über Nacht auf Hilfe angewiesen, und die ersten Tage gehen komplett für Organisation drauf: Krankenhaus, Pflegekasse, ein Pflegedienst, der eingebunden werden muss. Für diesen Fall gibt es feste Rechte, nicht nur das Verständnis des Arbeitgebers. Genau darum geht es hier: wie Sie die Pflege der Eltern organisieren, ohne dafür Urlaubstage oder den eigenen Job aufs Spiel zu setzen.

Die ersten zehn Tage: akute Auszeit ohne lange Ankündigung

Steht eine Pflegesituation plötzlich an, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder in dieser ersten Zeit selbst zu übernehmen. Das gilt laut Pflegezeitgesetz für alle Beschäftigten, unabhängig davon, wie groß Ihr Arbeitgeber ist. Anders als bei den beiden längeren Freistellungen weiter unten spielt die Betriebsgröße hier keine Rolle. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich unverzüglich Bescheid geben, formlos und mit der voraussichtlichen Dauer. Eine lange Ankündigungsfrist ist für diese ersten zehn Tage nicht nötig. Ein besonderer Kündigungsschutz gilt bereits ab zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn und während der gesamten Abwesenheit. Ablehnen kann der Arbeitgeber diese Auszeit nicht, es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch, keine Bitte um Kulanz.

Wer zahlt, wenn Sie diese Tage nehmen?

Ihr Gehalt zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit nur, wenn das vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Von Gesetzes wegen ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung unbezahlt. Stattdessen springt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person mit dem Pflegeunterstützungsgeld ein, laut Bundesministerium für Gesundheit rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, gedeckelt auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Den Antrag dafür stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, am besten möglichst zeitnah zur akuten Situation.

Wenn die Pflege länger dauert: die Pflegezeit

Zehn Tage reichen selten für alles. Dauert die Pflege länger, greift die sogenannte Pflegezeit: bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, um einen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Anders als bei der akuten Auszeit gilt hier eine Ankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen, und der Anspruch besteht laut Pflegeberatung.de nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Kleinere Betriebe können die Pflegezeit freiwillig gewähren, müssen es aber nicht. Bezahlt wird sie nicht automatisch, aber ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie deckt laut Bundesministerium für Gesundheit in der Regel die Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab. Ab der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit gilt außerdem ein besonderer Kündigungsschutz. Der Anspruch gilt pro pflegebedürftigem Angehörigen. Brauchen später auch Ihre Schwiegereltern oder ein zweiter Elternteil Pflege, steht Ihnen die Pflegezeit dafür erneut zu.

Teilzeit über zwei Jahre: die Familienpflegezeit

Wer neben der Pflege weiterarbeiten möchte oder muss, kann die Familienpflegezeit nutzen: bis zu 24 Monate teilweise Freistellung, solange mindestens 15 Wochenstunden Arbeit übrig bleiben. Sie gilt ab Pflegegrad 1 und ist laut Diakonie Deutschland an Betriebe mit mehr als 25 Beschäftigten gebunden, die auch ein zinsloses Darlehen für einen Teil des Gehaltsausfalls ermöglicht. Laut Bundesministerium für Gesundheit wird dieses Darlehen über bis zu 48 Monate nach Ende der Familienpflegezeit zurückgezahlt. Arbeitgeber und Pflegekasse zahlen bei ausreichendem Pflegeaufwand in dieser Zeit sogar weiter Rentenbeiträge, die Auszeit muss also nicht automatisch zu Lücken in der Rente führen. Die drei Freistellungen lassen sich außerdem kombinieren, je nachdem wie sich die Pflegesituation entwickelt.

Was Sie mit der gewonnenen Zeit anfangen

Die freigestellte Zeit ist meistens knapp. Die ersten zehn Tage reichen für das Nötigste. Einen Pflegegrad-Antrag stellen. Ein erstes Gespräch mit dem Pflegedienst führen. Eine kostenlose Pflegeberatung nutzen, die steht ab Pflegegrad 1 jedem Angehörigen zu, und einen Pflegeberater in der Nähe finden Sie meist ohne große Umwege. Wer einen Pflegedienst oder eine andere Unterstützung sucht, die über reine Alltagshilfe hinausgeht, wird eher bei zuhausebleiben.com fündig, unserer Schwesterplattform für Dienstleistungen rund ums selbstständige Wohnen im Alter.

Danach beginnt meistens die eigentliche Arbeit: Ein neuer Alltag muss sich einspielen, zwischen dem eigenen Job und dem, was die Eltern jetzt brauchen. Die zehn Tage schaffen dafür den Raum, nicht die fertige Lösung. Oft geht es dann gar nicht um die eine große Entscheidung, sondern nur darum, wer am Wochenende einspringt, wenn der reguläre Pflegedienst ausfällt, und wer die Übersicht behält, wenn mehrere Familienmitglieder abwechselnd helfen.

Für die kleineren Dinge danach, Technik, Garten, Anpacken im Haus, sind wir mit Mein Helfair für Angehörige direkt zur Stelle, ohne dass daraus gleich ein Vertrag oder eine Dauerlösung werden muss. Und falls Ihre Eltern von der plötzlichen Aufmerksamkeit eher überrumpelt als erleichtert sind: Wenn Eltern jede Hilfe ablehnen begegnet genau dieser Situation. Welche Art von Unterstützung dann überhaupt infrage kommt, erklären wir in Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Pflegedienst? Wohnen Sie selbst weiter weg, finden Sie in Pflege aus der Ferne organisieren konkrete Wege, trotz Distanz verlässlich in Kontakt zu bleiben.

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Sven Geisler

Über den Autor

Sven Geisler

Sven Geisler ist bei Mein Helfair für Marketing, IT und CRM zuständig. Er schreibt über die Fragen, die Angehörige und Senior:innen im Alltag wirklich beschäftigen.