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Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – so funktioniert Ihr Steuervorteil

Der Staat belohnt Sie dafür, dass Sie sich Hilfe holen.

Wenn Sie uns für Hilfe im Alltag bezahlen – zum Beispiel für Gartenarbeit, Umzugshilfe oder Unterstützung am PC – dann dürfen Sie 20 % des Betrags direkt von Ihrer Steuer abziehen.

Das ist kein komplizierter Trick. Das ist ein ganz normales Gesetz, das für Sie gemacht wurde.

gartenarbeit

Ein einfaches Beispiel:

Sie bezahlen uns 100 € Dienstleistungskosten für einen Einsatz.

  • Das Finanzamt erstattet Ihnen davon 20 € zurück.
  • Sie zahlen also effektiv nur 80 €.

Je mehr Einsätze Sie im Jahr haben, desto mehr sparen Sie. Bis zu 4.000 € Steuererstattung pro Jahr sind möglich.

💶 Wie viel können Sie sparen?

Geben Sie Ihre jährlichen Dienstleistungskosten bei uns ein:


Ihre Dienstleistungskosten: 500,00 €
Steuererstattung (20 %): 100,00 €

Ihr effektiver Preis: 400,00 €

* Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Bitte prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.

Was ist absetzbar?

✅ Das können Sie absetzen

Hilfe im Garten (Rasenmähen, Hecke schneiden)

Umzugshilfe & Möbel aufbauen

Hilfe mit Smartphone, PC oder Smart-TV

❌ Das zählt leider nicht

Fahrtkosten unserer Helfer

Arbeitsmittel & Werkzeug

Materialkosten

💡 Gut zu wissen: Auf jeder Rechnung von uns steht der abrechenbare Anteil bereits separat – genau so, wie das Finanzamt es verlangt. Sie müssen nichts extra anfordern.

So einfach geht das – Schritt für Schritt

Drei Schritte. Mehr braucht es nicht.

📅 1. Termin buchen

Buchen Sie Ihren Einsatz wie gewohnt.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – pünktlich, freundlich und mit einem Firmenausweis. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

💳 2. Per Überweisung oder Lastschrift bezahlen

Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail – und können bequem per Überweisung oder Lastschrift bezahlen. Beides wird vom Finanzamt anerkannt und ist bei uns der Standard. Auf der Rechnung ist alles bereits korrekt ausgewiesen.

📋 3. In die Steuererklärung eintragen

Tragen Sie den berechtigten Anteil ein unter: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen → Zeile „Haushaltsnahe Dienstleistungen”

Oder geben Sie die Rechnung einfach Ihrem Steuerberater – der weiß, was zu tun ist.

Ihre Jahresübersicht – kommt automatisch

Wir schicken Ihnen alles. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Jeden Januar erhalten Sie von uns automatisch eine Übersicht aller Einsätze aus dem vergangenen Jahr – mit allen Dienstleistungskosten, Daten und der Gesamtsumme, die Sie beim Finanzamt einreichen können.

Einfach ausdrucken. Einreichen. Fertig.

Ihre Jahresübersicht enthält:

  • ✅ Alle Einsätze mit Datum
  • ✅ Den Dienstleistungsanteil jeder einzelnen Rechnung
  • ✅ Die Gesamtsumme des Jahres
  • ✅ Den voraussichtlichen Erstattungsbetrag
  • ✅ Alles in einem Dokument – direkt einreichbar

Das Wichtigste auf einen Blick

Was Sie wissen sollten:

  • 🔵 Maximal 4.000 € Erstattung pro Jahr – 20.000 € des Dienstleistungsanteils
  • 🔵 Nur für Privatpersonen – nicht für Gewerbetreibende
  • 🔵 Nur der Dienstleistungsanteil zählt – Fahrtkosten und Material nicht
  • 🔵 Die Rechnung stellen wir korrekt aus – Sie müssen nichts extra tun

Lassen Sie sich helfen – und sparen Sie dabei.

Buchen Sie heute Ihren Termin und sparen Sie bis zu 4.000 € im Jahr – ganz ohne Aufwand.

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