
Sie sparen bis zu 20 % –
ganz automatisch.
Wussten Sie, dass der Staat Ihnen einen Teil unserer Rechnung zurückgibt?
Als Privatkunde können Sie 20 % unserer Dienstleistung direkt von der Steuer abziehen. Das nennt sich §35a EStG – und wir kümmern uns darum, dass das für Sie so einfach wie möglich klappt.
Wir schicken Ihnen alles, was Sie brauchen. Automatisch. Einmal im Jahr.
Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – so funktioniert Ihr Steuervorteil
Der Staat belohnt Sie dafür, dass Sie sich Hilfe holen.
Wenn Sie uns für Hilfe im Alltag bezahlen – zum Beispiel für Gartenarbeit, Umzugshilfe oder Unterstützung am PC – dann dürfen Sie 20 % des Betrags direkt von Ihrer Steuer abziehen.
Das ist kein komplizierter Trick. Das ist ein ganz normales Gesetz, das für Sie gemacht wurde.

Ein einfaches Beispiel:
Sie bezahlen uns 100 € Dienstleistungskosten für einen Einsatz.
- Das Finanzamt erstattet Ihnen davon 20 € zurück.
- Sie zahlen also effektiv nur 80 €.
Je mehr Einsätze Sie im Jahr haben, desto mehr sparen Sie. Bis zu 4.000 € Steuererstattung pro Jahr sind möglich.
💶 Wie viel können Sie sparen?
Geben Sie Ihre jährlichen Dienstleistungskosten bei uns ein:
* Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Bitte prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Was ist absetzbar?
✅ Das können Sie absetzen
Hilfe im Garten (Rasenmähen, Hecke schneiden)
Umzugshilfe & Möbel aufbauen
Hilfe mit Smartphone, PC oder Smart-TV
❌ Das zählt leider nicht
Fahrtkosten unserer Helfer
Arbeitsmittel & Werkzeug
Materialkosten
💡 Gut zu wissen: Auf jeder Rechnung von uns steht der abrechenbare Anteil bereits separat – genau so, wie das Finanzamt es verlangt. Sie müssen nichts extra anfordern.
So einfach geht das – Schritt für Schritt
Drei Schritte. Mehr braucht es nicht.
📅 1. Termin buchen
Buchen Sie Ihren Einsatz wie gewohnt.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – pünktlich, freundlich und mit einem Firmenausweis. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
💳 2. Per Überweisung oder Lastschrift bezahlen
Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail – und können bequem per Überweisung oder Lastschrift bezahlen. Beides wird vom Finanzamt anerkannt und ist bei uns der Standard. Auf der Rechnung ist alles bereits korrekt ausgewiesen.
📋 3. In die Steuererklärung eintragen
Tragen Sie den berechtigten Anteil ein unter: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen → Zeile „Haushaltsnahe Dienstleistungen”
Oder geben Sie die Rechnung einfach Ihrem Steuerberater – der weiß, was zu tun ist.
Ihre Jahresübersicht – kommt automatisch
Wir schicken Ihnen alles. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Jeden Januar erhalten Sie von uns automatisch eine Übersicht aller Einsätze aus dem vergangenen Jahr – mit allen Dienstleistungskosten, Daten und der Gesamtsumme, die Sie beim Finanzamt einreichen können.
Einfach ausdrucken. Einreichen. Fertig.
Ihre Jahresübersicht enthält:
- ✅ Alle Einsätze mit Datum
- ✅ Den Dienstleistungsanteil jeder einzelnen Rechnung
- ✅ Die Gesamtsumme des Jahres
- ✅ Den voraussichtlichen Erstattungsbetrag
- ✅ Alles in einem Dokument – direkt einreichbar
Das Wichtigste auf einen Blick
Was Sie wissen sollten:
- 🔵 Maximal 4.000 € Erstattung pro Jahr – 20.000 € des Dienstleistungsanteils
- 🔵 Nur für Privatpersonen – nicht für Gewerbetreibende
- 🔵 Nur der Dienstleistungsanteil zählt – Fahrtkosten und Material nicht
- 🔵 Die Rechnung stellen wir korrekt aus – Sie müssen nichts extra tun
Lassen Sie sich helfen – und sparen Sie dabei.
Buchen Sie heute Ihren Termin und sparen Sie bis zu 4.000 € im Jahr – ganz ohne Aufwand.
